Überführungen

Überführung zum Begräbnisort

Alle anstehenden Überführungen – vom Trauerhaus zu den möglichen Trauerräumen, dem Friedhof oder dem Krematorium – führen wir durch. Überführungen im gesamten In- und Ausland organisieren wir und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten.

Ablauf von Überführungen

Je nach Bestattungsart unterscheiden sich Ablauf und Anzahl der Überführungsfahrten. Bei einer Feuerbestattung muss der Verstorbene für die Einäscherung zusätzlich ins Krematorium überführt werden. Ist eine Bestattung außerhalb Deutschlands geplant, wird der Leichnam zum Beisetzungsort im Ausland überführt.

Ganz unabhängig von der gewünschten Bestattungsart ist es notwenig, den Leichnam fristgerecht vom Sterbeort zu einem Bestatter zu überführen, falls er nicht bereits in geeigneten Kühlräumen (z.B. im Krankenhaus) liegt. Sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird der Verstorbene eingesargt und in einem speziellen Überführungswagen auf direktem Weg in das entsprechende Bestattungsinstitut gebracht. Dort findet die hygienische Totenversorgung und Kühlung der Leiche statt. Übrigens: Wurde noch kein Sarg für die Bestattung ausgewählt, kann die Überführung problemlos in einem einfachen Kremationssarg durchgeführt werden.

Zeitlicher Rahmen von Überführungen

In Deutschland legt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes die Fristen für eine Überführung fest. In der Regel muss der Leichnam innerhalb von 36 Stunden vom Sterbeort in geeignete Ruheräume überführt werden. Ausnahmen bilden die Länder Brandenburg und Sachsen (24 Stunden) sowie Bayern und Bremen (keine konkreten Angaben). Wichtiger Hinweis: Eine Überführung ist erst nach der eindeutigen Feststellung des Todes und der Ausstellung des Totenscheines durch einen Arzt möglich.

Was ist eine Überführung?

Der Begriff Überführung bezeichnet den Transport eines Verstorbenen in speziell dafür ausgelegten Fahrzeugen. Laut deutschem Bestattungsgesetz ist es Privatpersonen nicht gestattet einen Leichnam zu überführen. Dieses Recht obliegt alleine Bestattern oder Überführungsunternehmen. Abhängig vom Sterbeort und der Bestattungsart sind oftmals mehrere Überführungsfahrten notwendig, da der Verstorbene beispielsweise vom Sterbeort in die Räumlichkeiten des Bestatters, zum Krematorium oder zum Friedhof überführt werden muss.

Transport von Verstorbenen

Der Sterbeort einer Person ist oft nicht der Ort, an dem er verabschiedet oder bestattet werden kann. Der Transport des Verstorbenen durch einen Bestatter ermöglicht eine fachkundige Versorgung des Leichnams und die Einleitung der Bestattung.